Die Teilnehmergebühr beträgt für ganztägige Veranstaltungen 180,– €, für Halbtagesveran­staltungen 130,– € pro Teilnehmer. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehr­wertsteuer. In der Teilnehmergebühr sind Seminarunterlagen, Getränke und Gebäck sowie bei Ganztagesveranstaltungen zusätzlich ein Mittagsimbiß enthalten.

Da die Architektenkammer für die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung eine Ge­bühr erhebt, erhöht sich die Teilnahmegebühr für Architekten, die eine Anerkennung durch die Architektenkammer wünschen, um den anteiligen Betrag von 30,– €, und für Teilnehmer, die eine Anerkennung durch die Ingenieurkammer wünschen, um den anteiligen Betrag von 15,– €.

Tagungszeiten

Die jeweiligen Seminarzeiten entnehmen Sie bitte den Angaben in der Seminarliste.

 

Anmeldung

Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine An­meldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungs­nummer sowie des Teilnehmernamens auf unser Konto Nr. 29 26 05 – 505 bei der Postbank Köln, BLZ 370 100 50.

Bei Umbuchung bzw. Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen vor dem Seminar er­heben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,– € zuzüglich 19 % MWSt. Bei Absage im Zeit­raum zwischen einer Woche und zwei Wochen vor dem Seminartag wird die halbe Teil­nehmergebühr in Rechnung gestellt. Bei Absage in der letzten Woche oder Nichterscheinen ohne Absage berechnen wir die volle Teilnehmergebühr. Selbstverständlich ist eine Vertre­tung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen aus dringendem Anlaß sowie den Entfall einer Veranstaltung bei weniger als drei Teilnehmern behalten wir uns vor.

 

Veranstaltungsräume

Seminarraum:
Rechtsanwaltskanzlei Osenbrück, Bubert, Kirsten
Theodor-Heuss-Str. 43
51149 Köln