Teilnehmergebühr
Die Teilnehmergebühr beträgt für ganztägige Veranstaltungen 180,– €, für Halbtagesveranstaltungen 130,– € pro Teilnehmer. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. In der Teilnehmergebühr sind Seminarunterlagen, Getränke und Gebäck sowie bei Ganztagesveranstaltungen zusätzlich ein Mittagsimbiß enthalten.
Da die Architektenkammer für die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung eine Gebühr erhebt, erhöht sich die Teilnahmegebühr für Architekten, die eine Anerkennung durch die Architektenkammer wünschen, um den anteiligen Betrag von 30,– €, und für Teilnehmer, die eine Anerkennung durch die Ingenieurkammer wünschen, um den anteiligen Betrag von 15,– €.
Tagungszeiten
Die jeweiligen Seminarzeiten entnehmen Sie bitte den Angaben in der Seminarliste.
Anmeldung
Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens auf unser Konto Nr. 29 26 05 – 505 bei der Postbank Köln, BLZ 370 100 50.
Bei Umbuchung bzw. Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen vor dem Seminar erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,– € zuzüglich 19 % MWSt. Bei Absage im Zeitraum zwischen einer Woche und zwei Wochen vor dem Seminartag wird die halbe Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt. Bei Absage in der letzten Woche oder Nichterscheinen ohne Absage berechnen wir die volle Teilnehmergebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen aus dringendem Anlaß sowie den Entfall einer Veranstaltung bei weniger als drei Teilnehmern behalten wir uns vor.
Veranstaltungsräume
Seminarraum:
Rechtsanwaltskanzlei Osenbrück, Bubert, Kirsten
Theodor-Heuss-Str. 43
51149 Köln