Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit anschließendem Referendardienst beim OLG Köln. 1992 Zulassung als Rechtsanwalt. Ab 1992 Mitarbeiter in der Kanzlei Osenbrück und Bubert.

Seit 1998 Partner in der Kanzlei Osenbrück Bubert Kirsten. Beratung und Vertretung im Werkvertragsrecht, in VOB und Architekten- und Ingenieurvertragsrecht, der HOAI und in nationalem und europäischem Vergaberecht bei Ausschreibungen nach VOB/A, VOL/A sowie VOF. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.

Mitglied in der ARGE Baurecht im DAV.