Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln mit Schwerpunkt im zivilrechtlichen Bereich. Langjährige Tätigkeit am Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft; dort Promotion bei Professor Dr. H. Hübner mit einer Doktorarbeit zum Thema „Der Einfluß des Naturrechts auf den Usus modernus“.

Seit 1994 – zunächst als freier Mitarbeiter, seit 2011 als Partner – Tätigkeit für die Kanzlei mit Spezialisierung auf das private Baurecht in allen Bereichen. Einen Schwerpunkt mit entsprechenden Veröffentlichungen bildet das Vergaberecht. Beschäftigung besonders mit allgemeinen vertragsrechtlichen Fragen und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Seit November 2009 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Außerhalb der baurechtlichen Spezialisierung schriftstellerische Tätigkeit im Familienrecht, das in Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch kommentiert wird, sowie Beschäftigung mit rechtshistorischen Themen.

Vortragstätigkeit im Bau- und Vergaberecht. Vorlesungs- und Prüfungstätigkeit bei der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln seit 1993.