Seit ihrer Gründung durch Herrn Rechtsanwalt Osenbrück im Jahre 1973 ist die Kanzlei auf das Private Baurecht, insbesondere das Vertragsrecht nach VOB/B, und das Architekten- und Ingenieurrecht unter besonderer Beachtung der HOAI spezialisiert. Im Zuge der Entwicklung des europäischen Vergaberechts erhält die Bearbeitung von Vergabeangelegenheiten insbesondere nach VOB/A, VgV, SektVO, GWB und UVgO ein zunehmend größeres Gewicht. Sonstige vertragsrechtliche Fragen – insbesondere VOB/B, VOL/B, Erarbeitung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Unterstützung in Vergütungs- und Honorarfragen sowie haftungsrechtliche Fragen im Bereich des Privaten Baurechts – ergänzen das Tätigkeitsfeld ebenso wie die Beschäftigung mit dem Urheberrecht der Architekten und Ingenieure.
Die Kanzlei wird in Sozietät geführt von den Rechtsanwälten Mario Kirsten und Dr. Reinhard Voppel. Herr Rechtsanwalt Wolf Osenbrück ist aus Altersgründen zum Jahresende 2011 aus der Kanzlei ausgeschieden. Herr Rechtsanwalt Bubert ist zum Jahresbeginn 2021 ebenfalls aus Altersgründen als Partner ausgeschieden, bleibt der Kanzlei aber als Of Counsel verbunden.
Wir betreuen beratend und forensisch sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer verschiedener Größenordnungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Sowohl kleinere Architektur- und Ingenieurbüros als auch große, bundesweit tätige Architektur- und Ingenieurgesellschaften zählen ebenso zum Mandantenkreis wie Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus, große private und öffentliche Auftraggeber und Bauherren.
Herr Rechtsanwalt Bubert betätigt sich neben der beratenden und forensischen Arbeit auch als Schiedsrichter und Schlichter (SOBAU), ausgebildeter Mediator und Supervisor. Er ist Mitglied des MKBauImm Mediation und Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. und des Kompetenzkreises Mediation. Er ist neben der Aus- und Weiterbildung für Mediation als Mediator unter anderem im Bau-, Wirtschafts- und Gesundheitswesen tätig. Näheres unter Mediation.