Seminare

Unsere Seminare sind von der Architektenkammer NW und der Ingenieurkammer NW anerkannt.
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Voppel (VO) – Rechtsanwalt und Mediator Bubert (BU) – Professor Dr. Ricarda Rolf (RO)
Hinweis

Die nachstehend aufgeführten Seminarthemen können – an Ihre Bedürfnisse angepaßt – auch als Inhouse-Seminar gebucht werden. In Absprache mit Ihnen bieten wir auch gerne Seminare zu anderen Themen an. Beispiele finden Sie hier. Für Auskünfte über die Konditionen und Absprachen wenden Sie sich bitte an uns.

Weitere Seminarthemen und -termine aus dem Bereich Mediation/Konfliktmanagement finden Sie hier.

Teilnehmergebühr

Die Teilnehmergebühr beträgt für ganztägige Veranstaltungen 180,-- €, für Halbtagesveran­staltungen 130,-- € pro Teilnehmer. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehr­wertsteuer. In der Teilnehmergebühr sind Seminarunterlagen, Getränke und Gebäck sowie bei Ganztagesveranstaltungen zusätzlich ein Mittagsimbiß enthalten.

Da die Architektenkammer für die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung eine Ge­bühr erhebt, erhöht sich die Teilnahmegebühr für Architekten, die eine Anerkennung durch die Architektenkammer wünschen, um den anteiligen Betrag von 30,-- €, und für Teilnehmer, die eine Anerkennung durch die Ingenieurkammer wünschen, um den anteiligen Betrag von 15,-- €.

Tagungszeiten
Die jeweiligen Seminarzeiten entnehmen Sie bitte den Angaben in der Seminarliste.
Anmeldung

Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine An­meldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungs­nummer sowie des Teilnehmernamens auf unser Konto Nr. 29 26 05 - 505 bei der Postbank Köln, BLZ 370 100 50.

Bei Umbuchung bzw. Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen vor dem Seminar er­heben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,-- € zuzüglich 19 % MWSt. Bei Absage im Zeit­raum zwischen einer Woche und zwei Wochen vor dem Seminartag wird die halbe Teil­nehmergebühr in Rechnung gestellt. Bei Absage in der letzten Woche oder Nichterscheinen ohne Absage berechnen wir die volle Teilnehmergebühr. Selbstverständlich ist eine Vertre­tung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen aus dringendem Anlaß sowie den Entfall einer Veranstaltung bei weniger als drei Teilnehmern behalten wir uns vor.

Veranstaltungsräume

Seminarraum:         
Rechtsanwaltskanzlei Osenbrück, Bubert, Kirsten, Voppel
Theodor-Heuss-Str. 43
51149 Köln

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