1. Hauptursache von Konflikten

Überwiegend geht es in Baukonflikten um materielle Interessen bzw. begrenzte Ressourcen, wie Geld oder Zeit. Daneben führen ein unterschiedliches Verständnis der Bauaufgabe, eine hohe Anzahl von Projektbeteiligten, unklare Vertragsregelungen, lückenhafte Leistungsverzeichnisse, uneinheitliche Rechtsprechung, Nachtragsmanagement sowie der Widerstreit zwischen Wirtschaftlichkeit und künstlerischem Anspruch zu Problemen.

  1. Phasen der Mediation
  • Auftragsklärung
  • Entwicklung der Themenbereiche
  • Konfliktbearbeitung
  • Konfliktlösung
  • Mediationsvereinbarung

 

  1. Arten der Baumediation

3.1 Baumediation im konkreten Konfliktfall wegen:

  • Vergütung und Honorar
  • Haftung und Mängel
  • Leistungsbestimmungen bei streitiger Vertragsauslegung
  • Urheberrechten von Architekten
  • Konflikten bei Ausscheiden von Gesellschaftern aus Architektur- oder Ingenieurbüros

       Vorteile:

  • Abschließende Vereinbarung ohne Prozeß- und Rechtsmittelinstanz
  • Berücksichtigung der Beziehungsebene (z.B. Handwerkerehre, Anerkennung wechselseitiger Bemühungen, Aufwendungen und Sachzwänge)
  • Aufrechterhaltung und Verfestigung von Geschäftsbeziehungen
  • Nichtöffentliche, vertrauliche Atmosphäre zur Wahrung von Image und Geheimhaltungsinteressen der Unternehmen
  • Einbeziehung von Dritten als Konfliktbeteiligte (Subunternehmer, Versicherung, Bürgen etc.)

3.2 Projektbegleitende Mediation wegen:

  • Konflikten bei Bauvertragsschluß
  • sich anbahnender Konflikt im Projektverlauf
  • Vermittlung bei Zwischenlösungen

       Vorteile:

  • Fairster Zugang zu einem Projekt für alle Beteiligten durch Interessenvermittlung im Rahmen der Vertragsgestaltung
  • Erkennen und Lösen von projektbedrohenden Konflikten in Prüfphasen, um Bauzeitverlängerungen und dadurch bedingte Kostensteigerungen einzudämmen bzw. zu minimieren
  • Verbessertes Beziehungsmanagement hinsichtlich der Schnittstellen bei unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Vielzahl von Baubeteiligten
  • Unterstützung bei der Zielumsetzung und Zielvorgaben

3.3 Gerichtliche Mediation

Gerichtsinterne Mediation wird von speziell dafür ausgebildeten Richtern durchgeführt (z. B. seit Dezember 2002 beim LG Göttingen, LG Hannover, AG Hildesheim etc.).
Die gerichtsnahe Mediation wird dagegen durch ausgebildete Anwaltsmediatoren durchgeführt (z.B. LG Köln, LG Braunschweig, LG Göttingen). Bei erfolgreichem Abschluß wird der ausgearbeitete Vergleich vom Richter protokolliert.

       Vorteile:

  • Abschließende Vereinbarung ohne Rechtsmittelinstanz
  • Kostengünstigere und umfassende Konfliktlösungen
  • Nichtöffentliche vertrauliche Atmosphäre zur Wahrung von Image und Geheimhaltungsinteressen der Unternehmer
  • Kosten- und zeitsparend, nervenschonend

3.4 Kurz-Mediation
Die Kurz-Mediation oder richtiger „komprimierte“ Mediation (nach H. Krabbe) wird angewendet bei begrenzten Konflikten, bei finanziell begrenzten Möglichkeiten der Parteien, bei kurzfristig zu lösenden Konflikten, bei großen Entfernungen zwischen den Parteien sowie bei nur begrenzt zur Verfügung stehender oder gestellter Zeit. Wichtig für das Gelingen einer Kurzmediation sind eine gründliche Vorlaufphase sowie ein Zeitmanagement, also zeitliche Überlegungen hinsichtlich der einzelnen Arbeitsphasen, Aufstellung von Arbeitshypothesen etc. Die Kurz-Mediation wird inzwischen in zahlreichen Anwendungsfeldern der Mediation praktiziert. Es liegen auch Erfahrungen für Kurz-Mediationen mit größeren Teams und Gruppen vor.

       Vorteile:

  • Gestrafftes Verfahren
  • Schnelle, vorläufige Regelungen, Regelungen in Eilfällen